Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Lackservice Xpress, Inhaber Christian Loy
Reparaturbedingungen


§1 Gegenstand

Smart Repalr führt neben der lackierfreien Beseitigung von Dellen sowie Bohr- und auch Lackreparaturarbeiten an Fahrzeugteilen durch.

§2 Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten verbindlich für den Vertrag zwischen Auftrag-Nehmer (Christian Loy, Lackservice Xpress) und Auftrag-Geber (Kunde). Nebenabreden oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§3 Auftragserteilung

Kostenvoranschläge werden meist mündlich und bereits bei Schadenbegutachtung erstellt. In Ausnahmefällen, oder auf Verlangen des AG, erfolgt das Angebot in Schriftform. Hierbei werden die Kosten für Arbeitsaufwand und Materialverbrauch, einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer vom AN benannt. Mit der gemeinsamen Festlegung eines Reparaturtermins gilt der Auftrag als erteilt. Nachträge bedürfen telefonischer Abstimmung zwischen AN und AG. Das Fahrzeug ist in einem grundgereinigten Zustand zur Reparatur abzugeben.

§4 Ausführung

Der AN führt beauftragte Arbeiten nach besten Wissen und Gewissen sowie der Empfehlung des Verbands der Lackindustrie und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe durch.

§5 Toleranzen

Ein 100-prozentiger Angleich zwischen bestehenden Originallack und reparierter Fläche ist dabei nicht in allen Fällen möglich. Die Möglichkeiten und Grenzen von Smart-Repair-Leistungen werden jedem Kunden vor Beginn der Reparatur erläutert und gelten mit Erteilung des Auftrages als akzeptiert.  Reparaturlackierungen erlauben per DIN 6175 bis zu zwei Nuancen Farbtonabweichung.

§6 Sachmangelanzeige und Haftung

Der AG prüft zum vereinbarten Abnahmezeitpunkt die vom AN erbrachte Reparaturleistung. Eventuelle Beanstandungen sind sofort vom AG zu benennen, jedoch spätestens innerhalb 14 Tagen in Schriftform anzuzeigen. Ist die Mangelanzeige auf fehlerhafte oder grob nachlässige Arbeit bzw. Materialfehler zurückzuführen, muss der AN in angemessener Zeit Nachbesserung erbringen. Bei Rostbefall und dessen Bearbeitung/Beseitigung ist im Vorfeld der Erfolg und die Dauer der anschließenden Rostfreiheit unvorhersehbar und kann vom AN nicht garantiert werden.

§7 Zahlung

Der AG zahlt bei Abnahme/Abholung den vereinbarten Preis in bar oder per EC ohne Skontoabzug. In Ausnahmefällen und nur nach Einwilligung des AN kann die Zahlung innerhalb 10 Arbeitstagen auch per Überweisung erfolgen. Bis zur Begleichung der Rechnungssumme verbleibt das Fahrzeug beim AN.

§8 Schlusshinweis

Diese AGB bleiben bis auf Widerruf gültig. Sie sind auch im Aushang der Firma sowie auf der Internetseite nachzulesen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen dennoch wirksam.

§ 9 Gerichtsstand

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, welche nicht im Einvernehmen von AG und AN zu klären sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des AN, das Amtsgericht Schwerin zuständig.